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Markus BiggerVersicherungsberater in Vaduz
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Personalversicherungen (BPVG/BVG, KTG, OUFL/UVG)

Die obligatorische Absicherung Ihrer Mitarbeitenden, sauber aufgesetzt.

Das umfasst die Beratung

  • Unfallversicherung (OUFL in Liechtenstein, UVG in der Schweiz)
  • Krankentaggeldversicherung (KTG)
  • Berufliche Vorsorge (BPVG in Liechtenstein, BVG in der Schweiz)
  • Beratung durch einen Fachmann für Personalvorsorge

Liechtenstein und Schweiz: die Unterschiede

  • Berufliche Vorsorge: In Liechtenstein gilt das Gesetz über die betriebliche Personalvorsorge (BPVG). Es kennt eine Eintrittsschwelle, die tiefer liegt als in der Schweiz, aber keinen Koordinationsabzug. In der Schweiz gilt das BVG mit Koordinationsabzug.
  • Unfallversicherung: Die obligatorische Unfallversicherung heisst in Liechtenstein OUFL, in der Schweiz UVG.

BVG (Schweiz): Warum das Obligatorium oft nicht reicht

Viele Firmen meinen, das BVG-Obligatorium reiche aus, dabei deckt das gesetzliche Minimum oft nur einen Bruchteil des tatsächlichen Lohnes ab (Stichwort Koordinationsabzug und Überobligatorium).

BPVG (Liechtenstein): Was bei der Pensionskasse anders ist

Die Pensionskasse in Liechtenstein unterscheidet sich von der Schweiz: Es gilt eine andere Eintrittsschwelle, es gibt keinen Koordinationsabzug, und bei den Sparbeiträgen kennt man keine Staffelung. Auch hier lässt der Gesetzgeber die Möglichkeit offen, den Plan auszubauen, damit er optimal zu Ihrem Unternehmen passt.

KTG: Wartefristen auf Ihren Betrieb abstimmen

Arbeitgeber unterschätzen oft das finanzielle Risiko bei längeren Krankheitsausfällen, wenn die vertraglichen Wartefristen (z. B. 30 oder 90 Tage) nicht perfekt auf die betriebliche Liquidität, Risikofähigkeit oder Risikobereitschaft abgestimmt sind.

Unfall-Zusatzversicherung (UVG-Z): sinnvolle Erweiterung des Obligatoriums (OUFL / UVG)

Die sinnvolle Erweiterung zur obligatorischen Unfallversicherung, da hier Grobfahrlässigkeiten (z. B. bei bestimmten Hobbys der Mitarbeitenden), höhere Löhne über dem gesetzlichen Maximum oder die private Abteilung (Heilungskosten) mitversichert werden können – individuell abgestimmt, zum Beispiel unterschiedlich für Personal und Kader.

10 Minuten, um sich kennenzulernen

In einem kurzen Termin stelle ich mich und den Ablauf der Zusammenarbeit vor. Danach entscheiden Sie, ob Sie weitermachen möchten.

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