D&O-Versicherung (Organhaftpflicht)
Absicherung für Verwaltungsrat und Geschäftsleitung bei Haftungsansprüchen.
Das umfasst die Beratung
- Schutz der Organe vor Vermögensschäden
- Abwehr unberechtigter Ansprüche
- Abstimmung auf Rechtsform und Grösse des Unternehmens
D&O-Versicherung: Was der Grundschutz leistet
Die D&O-Versicherung schützt das Privatvermögen von Geschäftsleitung und Verwaltungsrat, wenn ihnen eine Pflichtverletzung in der Führung des Unternehmens vorgeworfen wird. Sie trägt die Kosten für die Abwehr unberechtigter Klagen und zahlt berechtigte Entschädigungen.
Häufiger Irrglaube: Im Schadenfall haftet nur die Firma
Manche Führungskräfte glauben, im Schadenfall hafte nur die Firma. Nach schweizerischem und liechtensteinischem Recht können Organe bei Pflichtverletzungen jedoch persönlich haften, im schlimmsten Fall mit dem gesamten Privatvermögen.
Mehrwert: Die Führung bleibt handlungsfähig
Die Versicherung verhindert, dass langwierige Rechtsstreitigkeiten die Unternehmensführung lahmlegen. Sie erleichtert es auch, qualifizierte Personen für ein Verwaltungsratsmandat oder eine Leitungsfunktion zu gewinnen.
10 Minuten, um sich kennenzulernen
In einem kurzen Termin stelle ich mich und den Ablauf der Zusammenarbeit vor. Danach entscheiden Sie, ob Sie weitermachen möchten.